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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plan Link GmbH, Basel

Entwurf. Markierte Stellen sind noch offen und werden vor der Veröffentlichung festgelegt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software PlanLink zwischen der Plan Link GmbH, Peter Rot-Strasse 123, 4058 Basel, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

  2. Kunde im Sinne dieser AGB kann ein Unternehmen, eine juristische Person, ein Einzelunternehmer oder eine natürliche Person sein. Wo diese AGB besondere Regelungen für Verbraucher vorsehen, gelten diese ausschliesslich für natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  4. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Kunde kann die AGB jederzeit in der Anwendung sowie unter planlinksoftware.com abrufen und speichern.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. PlanLink ist eine als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Anwendung zur Ressourcen-, Personal- und Projektplanung für Unternehmen der Baubranche. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die dabei anfallenden Daten des Kunden.

  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Anwendung und unter planlinksoftware.com abrufbar ist, sowie aus dem vom Kunden gewählten Tarif. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.

  3. Die Software umfasst insbesondere: Baustellen- und Objektverwaltung, Personal- und Einsatzplanung, Kalender- und Terminplanung, Fahrzeug- und Geräteverwaltung, Dokumenten- und Fotoablage, Nachrichtenfunktion, Auswertungen sowie – je nach Tarif – Angebots- und Rechnungsfunktionen.

  4. Einzelne Funktionen können optional zuschaltbar sein oder eine Anbindung an Dienste Dritter erfordern (etwa an einen Kalender von Microsoft Outlook oder an einen Kartendienst). Die Nutzung solcher Funktionen setzt voraus, dass der Kunde über die erforderlichen Zugänge zum jeweiligen Drittdienst verfügt. Für die Verfügbarkeit und die Bedingungen dieser Drittdienste übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.

  5. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und einzelne Funktionen zu verändern, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs richten sich nach § 14.

  6. Ein Anspruch auf Installation der Software auf Systemen des Kunden, auf Überlassung des Quellcodes oder auf individuelle Anpassungen besteht nicht. Individuelle Anpassungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Systemvoraussetzungen

  1. Die Nutzung von PlanLink setzt einen Internetzugang sowie ein Endgerät voraus, das die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen erfüllt (mindestens iOS 15 oder Android 7.0 sowie die aktuelle Version eines gängigen Browsers).

  2. Die Beschaffung, Einrichtung und die Kosten des Internetzugangs und der Endgeräte sind Sache des Kunden. Der Übergabepunkt der Leistung des Anbieters ist der Ausgang des von ihm genutzten Rechenzentrums.

§ 4 Registrierung, Vertragsschluss und Nutzerkonten

  1. Die Nutzung setzt die Registrierung eines Kontos voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

  2. Mit dem Absenden des Registrierungs- beziehungsweise Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Zugangs oder durch Bestätigung in Textform an. Erst damit kommt der Vertrag zustande.

  3. Vor dem Absenden der Bestellung werden dem Kunden der gewählte Tarif, die Laufzeit, der Gesamtpreis einschliesslich aller Steuern sowie die Zahlungsmodalitäten übersichtlich angezeigt. Die Schaltfläche zum Abschluss ist mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet.

  4. Der Kunde kann innerhalb seines Kontos weitere Nutzerkonten für seine Mitarbeitenden anlegen. Die Zahl der zulässigen Nutzerkonten richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Kunde bleibt für alle unter seinem Konto angelegten Nutzerkonten verantwortlich.

  5. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden zusammen mit den AGB in Textform übermittelt.

  6. Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

§ 5 Testphase

  1. Beim ersten Abonnement eines Kunden räumt der Anbieter eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ein. Für die Testphase muss der Kunde keine Zahlungsart hinterlegen. Während der Testphase besteht der Funktionsumfang des gewählten Tarifs.

  2. Der Kunde kann während der Testphase jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf der Testphase, ohne dass Kosten entstehen.

  3. Hat der Kunde bis zum Ablauf der Testphase eine Zahlungsart hinterlegt und nicht gekündigt, geht die Testphase in das gewählte kostenpflichtige Abonnement über. Hat er keine Zahlungsart hinterlegt, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase, ohne dass Kosten entstehen. Auf diese Folgen wird der Kunde vor Beginn der Testphase hingewiesen.

  4. Während der Testphase bestehen keine Ansprüche auf Verfügbarkeit, Support oder Gewährleistung. Der Anbieter kann die Testphase jederzeit beenden.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

  2. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verkaufen, vermieten, verleihen, Dritten zur Nutzung überlassen oder in sonstiger Weise verwerten. Untersagt sind ferner die Rückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung, soweit hierfür nicht zwingende gesetzliche Erlaubnisse bestehen.

  3. Der Kunde darf die Software nicht dazu verwenden, ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, und darf keine automatisierten Abfragen durchführen, die über die vorgesehene Nutzung hinausgehen.

  4. Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm und seinen Nutzern in die Software eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstossen.

  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten – insbesondere von Daten seiner Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner – berechtigt ist und die erforderlichen Informationspflichten erfüllt. Näheres regelt § 12.

  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschliesslich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

  5. Der Kunde hat den Anbieter über erkennbare Mängel unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu unterrichten.

§ 8 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Anwendung ausgewiesenen Preise des gewählten Tarifs. Die Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegenüber Verbrauchern einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Laufzeit (ein, sechs oder zwölf Monate), erstmals nach Ablauf einer allfälligen Testphase. Gegenüber dem Monatsentgelt gewährt der Anbieter beim Halbjahresabo einen Rabatt von 8 Prozent und beim Jahresabo von zwei Monatsentgelten (rund 17 Prozent). Der Rabatt gilt für jede Laufzeit, auch nach einer Verlängerung.

  3. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten (insbesondere Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und PayPal). Mit dem Abschluss des Abonnements ermächtigt der Kunde den Anbieter, das vereinbarte Entgelt zu Beginn jeder Abrechnungsperiode über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.

  4. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gültig und gedeckt ist. Scheitert eine Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter die dadurch entstehenden Kosten in tatsächlicher Höhe weiterberechnen.

  5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist den Zugang zur Software sperren. Die Zahlungspflicht für den gesperrten Zeitraum bleibt bestehen. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach § 10 Abs. 4, bleiben unberührt.

  6. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von [sechs] Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht wird er in der Ankündigung hingewiesen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

  7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Die Aufrechnung ist ihm nur mit solchen Forderungen gestattet.

§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von [98] Prozent im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt nach § 3 Abs. 2.

  2. Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die auf Systemen des Kunden, auf dessen Internetzugang oder auf Diensten Dritter beruhen.

  3. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mit einem Vorlauf von [48 Stunden] an und führt sie soweit möglich ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.

  4. Der Anbieter leistet Support per E-Mail an info@planlinksoftware.com [an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen … und … Uhr]. Reaktionszeiten und weitergehende Servicezusagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die vom Kunden gewählte Laufzeit von einem, sechs oder zwölf Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Ablauf der Testphase, ohne Testphase mit der Freischaltung des Zugangs.

  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die gewählte Laufzeit.

  3. Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung steht in der Anwendung eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ zur Verfügung.

  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wiederholt und trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus § 6 oder § 7 verstösst.

  5. Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung kann auch über die dafür vorgesehene Funktion in der Anwendung erklärt werden.

  6. Der Kunde kann sein Konto jederzeit über die in der Anwendung vorgesehene Funktion „Konto löschen“ löschen. Die Löschung des Kontos gilt zugleich als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt; bereits gezahlte Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht erstattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

§ 11 Daten des Kunden, Datensicherung und Rückgabe

  1. Sämtliche vom Kunden und seinen Nutzern eingestellten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte ausser dem Recht, sie zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten und darzustellen.

  2. Der Anbieter erstellt [täglich] Sicherungskopien der Daten. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.

  3. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die dafür vorgesehenen Exportfunktionen in einem gängigen Format herunterladen.

  4. Nach Beendigung des Vertrages hält der Anbieter die Daten des Kunden noch [30] Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschliessend. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Auf Wunsch des Kunden kann eine längere Vorhaltung gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

  2. Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Daten der Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner des Kunden –, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Die Parteien schliessen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist.

  3. Der Anbieter setzt die in dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung genannten Unterauftragsverarbeiter ein. Er informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen und räumt ihm ein Widerspruchsrecht nach Massgabe jener Vereinbarung ein.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, gegenüber seinen Mitarbeitenden die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben – insbesondere bei Funktionen zur Einsatzplanung, zur Standortnutzung und zur Bewertung von Mitarbeitenden.

§ 13 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und dem Kunden ihre vertragsgemässe Nutzung ermöglicht.

  2. Mängel beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist nach Meldung durch den Kunden. Der Anbieter kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass er eine für den Kunden zumutbare Umgehungslösung bereitstellt.

  3. Ein Recht des Kunden zur Minderung besteht nur, soweit die Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.

  4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, einschliesslich der besonderen Vorschriften für Verträge über digitale Produkte.

§ 14 Änderungen der AGB und der Leistung

  1. Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder eine Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens [sechs] Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

  3. Absatz 1 und 2 gelten entsprechend für wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs.

§ 15 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf [den Betrag der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte].

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Massnahmen, Arbeitskämpfe, grossflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmassnahmen nicht abgewehrt werden konnten. Dauert die Störung länger als [zwei Monate], kann jede Partei den Vertrag kündigen.

§ 17 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zu Vertragszwecken zu verwenden. Diese Pflicht besteht für [drei Jahre] nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 18 Referenznennung

Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken nennen, sofern der Kunde Unternehmer ist und nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit formlos erklärt werden.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter kann den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

  3. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel (Schweiz), sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026 (Entwurf)